Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Strausberg für den Bereich südlich der Hohensteiner Chaussee
Beschlusstext:
1. Der Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Strausberg für den Bereich südlich der Hohensteiner Chaussee wird
beschlossen.
2. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 78, 366 der Flur 5 und 64 (teilweise), 65,
66, 67 (teilweise), 83 der Flur 6 in der Gemarkung Strausberg sowie die Flurstücke
10/4, 10/5, 10/6 (teilweise), 10/20, 10/21, 20/2, 20/3, 20/4, 20/5, 56, 57, 67, 69, 71,
73 der Flur 1 und 1/1, 2/2, 2/3 der Flur 4 in der Gemarkung Hohenstein. Die Größe
des gesamten Geltungsbereichs beträgt rund 92 ha und setzt sich aus zwei
Bereichen zusammen (Geltungsbereich 1 mit ca. 35 ha und Geltungsbereich 2 mit
ca. 57 ha – siehe anliegender Planausschnitt).
3. Ziel und Zweck der Änderung ist die Darstellung von Flächen als Sonderbaufläche
gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der
Zweckbestimmung „Solar“.

Sachdarstellung / Begründung / Rechtsgrundlage:
Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplanes – Ziel und Zweck der Planung
Anlass für den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Strausberg stellt die Entwicklungsabsicht des Vorhabenträgers dar, einen
Solarpark südlich der Hohensteiner Chaussee errichten zu wollen. Um die
planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Solarparks zu schaffen, soll der
Flächennutzungsplan zukünftig ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solar“
darstellen.
Bereich der Flächennutzungsplanänderung
Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung erfasst den geplanten Standort für den
zukünftigen Solarpark. Aus diesem Grund ist der Bereich der
Flächennutzungsplanänderung deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) Nr. 71/25 „Solarpark Strausberg“. Die
Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 92 ha. Analog zum Geltungsbereich des VEP
besteht der Änderungsbereich aus 2 Teilflächen. Die westliche Fläche (G1) mit 35 ha
nordwestlich von Gladowshöhe grenzt im Norden mit der Hohensteiner Chaussee an eine
überörtliche Hauptverkehrsstraße, von Nordwesten bis in den Südosten an
landwirtschaftliche Flächen und im Nordosten und Osten grenzt sie an Waldflächen. Die
östliche Teilfläche (G2) mit 57 ha nordöstlich von Gladowshöhe grenzt im Norden
ebenfalls an die Hohensteiner Chaussee, im Westen an Waldflächen, im Süden mit dem
Hohensteiner Pflaster an eine örtliche Hauptverkehrsstraße sowie an landwirtschaftliche
Flächen und im Osten grenzt sie ebenfalls an landwirtschaftliche Flächen.
Derzeit stellt der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Strausberg an Ort und
Stelle Fläche für die Landwirtschaft dar.
Betroffenheit von Schutzgebieten
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Schutzgebiete von der Planung betroffen.
Verkehr
Die verkehrliche Erschließung des geplanten Solarparks kann für beide Teilflächen von
Norden über die Hohensteiner Chaussee erfolgen. Die östliche Teilfläche könnte
alternativ auch von Süden über das Hohensteiner Pflaster erfolgen. Die konkrete
Erschließung wird während des Planverfahrens mit der Stadt und den betroffenen
Fachbehörden abgestimmt.
Verfahren – Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird als sog. Regelverfahren mit
Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt. Während des Aufstellungsverfahrens
wird ein eigenständiger Umweltbericht erarbeitet. Die Inhalte fließen in das Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplans ein.
Das Ziel der Errichtung eines Solarparks macht die Erstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplans und die
Flächennutzungsplanänderung sollen parallel zueinander betrieben werden. Aus diesem
Grund wird ebenfalls eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans in die gleiche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Unsere Meinung:
Die Stadt Strausberg sollte bei der Vergabe ihrer Flächen äußerst umsichtig vorgehen und sicherstellen, dass ein signifikanter und nachhaltiger Mehrwert für die Stadt und ihre Bürger entsteht. Es ist von zentraler Bedeutung, dass Strausberg seine Entwicklung vorantreibt, um auch in Zukunft attraktiv und lebenswert zu bleiben.
Die Nachverdichtung innerstädtischer Flächen ist nahezu ausgeschöpft, und somit wird es immer wichtiger, Potenziale in angrenzenden Gebieten sinnvoll zu nutzen. Gleichzeitig entwickeln sich die umliegenden Gemeinden dynamisch weiter und können wertvolle Impulse für die Zukunft Strausbergs liefern. Ein gutes Beispiel hierfür ist der geplante Ausbau des Flugplatzes in Neuhardenberg, der durch ein Kongresszentrum zusätzliche wirtschaftliche und kulturelle Chancen eröffnen könnte.
Wenn jedoch Flächen in den Ortsteilen Hohenstein, Gladowshöhe und Ruhlsdorf für einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren großflächig versiegelt werden, beispielsweise durch industrielle Anlagen oder großflächige Verkehrsprojekte, könnten wir essenzielle Entwicklungsmöglichkeiten verlieren. Diese Areale bieten großes Potenzial, insbesondere für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe. Durch diese könnten nicht nur zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, sondern auch ein Anreiz für den Bau neuer Wohnräume entstehen. Dies wiederum würde die Stadt bereichern, da neue Wohnangebote auch die notwendige soziale und wirtschaftliche Infrastruktur, wie Schulen, Kitas und Einkaufsmöglichkeiten, mit sich bringen würden.
Es ist daher entscheidend, dass die Stadt ihre Entwicklungsstrategie klug plant und dabei den langfristigen Nutzen und die Lebensqualität für ihre Bürger in den Mittelpunkt stellt. Eine durchdachte Nutzung unserer Ressourcen kann Strausberg zu einer Vorzeigestadt der Region machen.
Kontroverse Diskussion und Ablehnung des Aufstellungsbeschlusses für Solarpark-Flächennutzungsplan
Am 10. April 2025 stand bei der Stadtverordnetenversammlung von Strausberg der Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan eines Solarparks zur Abstimmung. Bereits in der Bürgerfragestunde zeigte sich, dass dieses Thema die Gemüter stark bewegte. Die Meinungen hierzu gingen weit auseinander, und die Diskussionen spiegelten die Vielschichtigkeit der Argumente wider. Auf Antrag der AfD-Fraktion wurde eine namentliche Abstimmung durchgeführt. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Steffen Schuster, setzte dieses um, sodass die Position jedes einzelnen Mitglieds transparent gemacht wurde. Das Ergebnis der Abstimmung war deutlich: Mit 11 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen und vier Enthaltungen wurde der Aufstellungsbeschluss abgelehnt.
Damit bleibt der geplante Solarpark vorerst ein nicht umgesetztes Vorhaben. Die Gründe für die Ablehnung sind vielfältig, doch ein entscheidender Punkt war die Sorge vieler Bürger in den Ortsteilen. Diese Bedenken wurden von den 12 Stadtverordneten, die gegen den Beschluss stimmten, klar wahrgenommen, ernst genommen und letztlich in ihrer Entscheidung berücksichtigt.
Diese Haltung verdeutlicht, dass die Bürgerbeteiligung und die Wahrung ihrer Interessen weiterhin eine zentrale Rolle in den politischen Prozessen Strausbergs spielen. Die Debatte rund um den Solarpark zeigt einmal mehr, wie herausfordernd es ist, Nachhaltigkeit und Bürgerinteressen in Einklang zu bringen.
Es bleibt spannend zu beobachten, ob und wie alternative Lösungen für erneuerbare Energien in Strausberg in Zukunft umgesetzt werden.
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