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Ja, da sollte man teilnehmen und mal fragen, wer seit 1990 in Brandenburg die Gesetze macht bzw. für deren Einhaltung verantwortlich zeichnet.
Veranstaltung des SPD Unterbezirks MOL zum Thema💦 Wasser/Abwasser 💦
Strausberg, 26.06.2025 18-20 Uhr, Volkshaus, Strausberg, Prötzeler Chaussee 7c
Als Referenten konnten Staatssekretär Gregor Beyer und Prof. Dr. Sieker gewonnen werden.
Inhalt:
Wie geht es weiter – wie halten wir das Wasser in unserer Region – mögliche Gesetzgebung. Die Moderation übernimmt Christiane Fälker.
Hintergründe:
🗓 Zeitleiste Straussee – ergänzt um Rechtsgrundlagen & Behördenrollen
2000er–2010er
Ereignis: Erste Hinweise auf sinkende Grundwasserstände.
Rechtsgrundlage:
- § 6 WHG – Allgemeine Sorgfaltspflichten: Behörden und Nutzer müssen Schäden an Gewässern vermeiden.
- § 36 BbgWG – Gewässerunterhaltung: Pflicht zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses.
Behörden:
- Untere Wasserbehörde (Landkreis MOL): Überwachung lokaler Gewässer.
- Landesamt für Umwelt (LfU): Fachliche Bewertung landesweiter Wasserhaushalte.
2016
Ereignis: Stadt Strausberg meldet sinkenden Wasserstand an das Umweltministerium.
Rechtsgrundlage:
- § 47 WHG – Überwachung der Gewässer: Verpflichtung zur Kontrolle des ökologischen Zustands.
- § 34 BbgWG – Pflichten der Wasserbehörden: Koordination und Maßnahmen bei Gewässerproblemen.
Behörden:
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK): Oberste Wasserbehörde des Landes.
- Stadtverwaltung Strausberg: Lokale Initiatorin der Problemanalyse.
2018–2020
Ereignis: Beauftragung eines hydrogeologischen Gutachtens, Veröffentlichung der Ergebnisse.
Rechtsgrundlage:
- § 82 WHG – Maßnahmenprogramme: Entwicklung von Programmen zur Verbesserung des Gewässerzustands.
- EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG): Verpflichtung zur Erreichung eines „guten ökologischen Zustands“.
Behörden:
- BGD ECOSAX & DHI WASY: Fachgutachter.
- LBGR (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe): Bewertung geologischer Einflüsse.
2020–2023
Ereignis: Gründung der „Taskforce Straussee“, Forderungen der Bürgerinitiative.
Rechtsgrundlage:
- § 3 WHG – Nachhaltige Gewässerbewirtschaftung: Schutz und Nutzung im Gleichgewicht.
- § 28 WHG – Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer: Anforderungen an Eingriffe und Nutzung.
Behörden & Akteure:
- Stadtverordnetenversammlung Strausberg: Politische Steuerung.
- Bürgerinitiative Straussee: Zivilgesellschaftlicher Druck.
- Landkreis MOL: Koordinierung der unteren Wasserbehörde.
2024–2025
Ereignis: Offener Brief an Landesregierung, Übergabe des BUND-Seenreports.
Rechtsgrundlage:
- Umweltinformationsgesetz (UIG): Recht auf Zugang zu Umweltinformationen.
- § 13 WHG – Vorsorgeprinzip: Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Beeinträchtigungen.
Behörden:
- MLUK: Politisch in der Pflicht, Maßnahmen zu koordinieren.
- BUND & Bürgerinitiative: Anerkannte Umweltakteure mit Mitwirkungs- und Klagerecht.
🧑🔬 Prof. Dr.-Ing. Hans-Jürgen Sieker
Professor Sieker ist ein renommierter Experte für Regenwasserbewirtschaftung und Gewässerschutz. Mit seiner Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker GmbH hat er sich intensiv mit hydrologischen Fragestellungen befasst – darunter auch mit dem Wasserhaushalt des Straussees.
Seine Rolle umfasst:
- Fachliche Analyse der Ursachen für den sinkenden Wasserstand (z. B. Rückgang der Grundwasserneubildung, anthropogene Eingriffe).
- Beratung von Kommunen und Behörden zu Maßnahmen wie Retentionsräumen, Versickerungssystemen oder Reduktion der Grundwasserentnahme.
- Öffentlichkeitsarbeit: Seine Einschätzungen wurden mehrfach in Fachartikeln und Medienberichten zitiert, um die Problematik des Straussees wissenschaftlich einzuordnen.
Er steht damit exemplarisch für die wissenschaftliche Begleitung der politischen und verwaltungsseitigen Entscheidungsprozesse.
🧑🔬Staatssekretär Gregor Beyer spielt seit seiner Ernennung im Dezember 2024 zum Staatssekretär im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg eine zentrale Rolle bei wasserpolitischen Fragen, die auch den Straussee betreffen.
🧭 Bezug zum Straussee und bisherigen Handlungen
- Fachliche Zuständigkeit:
Als Staatssekretär im MLEUV ist Beyer unmittelbar mitverantwortlich für die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz in Brandenburg. Dazu zählt auch die Aufsicht über die Untere Wasserbehörde im Landkreis Märkisch-Oderland, die für den Straussee zuständig ist.
- Beruflicher Hintergrund:
Beyer war vor seiner Berufung Staatssekretär im selben Landkreis Leiter des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt und damit direkt zuständig für den Fachbereich IV, zu dem auch die Wasserbehörde gehört. In dieser Funktion war er bereits mit den Problemen rund um den sinkenden Wasserstand des Straussees befasst.
- Politische Positionierung:
Beyer hat sich öffentlich für eine sachorientierte, parteiunabhängige Amtsführung ausgesprochen und betont, dass er sich dem Land und nicht parteipolitischen Interessen verpflichtet fühlt. Dies könnte bedeuten, dass er sich künftig stärker für konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts einsetzen wird.
- Bisherige Maßnahmen:
Konkrete, öffentlich dokumentierte Maßnahmen Beyers speziell zum Straussee seit seiner Ernennung als Staatssekretär sind bisher nicht bekannt geworden. Allerdings ist davon auszugehen, dass er aufgrund seiner fachlichen Expertise und früheren Amtsführung in Märkisch-Oderland über detaillierte Kenntnisse der Problematik verfügt und in aktuelle Entscheidungsprozesse eingebunden ist.
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