Wir verfolgen die Diskussion hier aufmerksam und möchte gerne ein paar Fakten zur Klärung beitragen – jenseits von persönlicher Wahltaktik. Patrick Hübner war zwar nicht unser Kandidat, dennoch halten wir es für brandgefährlich, jemanden ohne Beweise zu beschuldigen.
Eine sachliche Einordnung der Lage:
1. Unschuldsvermutung gilt: Die Anzeige des Landratsamtes wurde gegen „Unbekannt“ erstattet. Es gibt aktuell keinen benannten Schuldigen, sondern lediglich einen Sachverhalt, der rechtlich geprüft werden muss. In unserem Rechtsstaat gilt man so lange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist.
2. Administrative Notwendigkeit: Der Grund für den Wahlstopp ist technischer Natur: Es fehlen ca. 1.200 Wahlbriefe (30 % Schwund statt der üblichen 10 %). Da ein Kandidat gleichzeitig Betreiber der Postfiliale ist, in der diese Briefe gelagert wurden, fehlten laut Landrat die neutralen Kontrollmechanismen. Ob dies ein organisatorisches Versagen der Post war oder andere Gründe hatte, müssen die Ermittlungen zeigen.
3. Keine Hexenjagd: Genauso unangebracht ist Kritik an den anderen Kandidaten. Es gab Vorwürfe, jemand könne sich „nicht mit dem Ergebnis abfinden“. Doch die Kandidaten sitzen nicht in der Wahlprüfungskommission – sie hatten gar keinen Einblick in diese internen Abläufe. Die Unregelmäßigkeiten wurden von der Wahlleiterin entdeckt und gemeldet, was ihre gesetzliche Pflicht ist.
4. Schutz der Demokratie: Dass Staatsanwaltschaft und Staatsschutz nun ermitteln, ist kein politisches Manöver, sondern ein rechtsstaatlicher Standardvorgang bei solch hohen Abweichungen. Es geht darum, dass am Ende ein Bürgermeister feststeht, an dessen Wahl nicht der geringste Zweifel haftet.
"Lasst uns bitte abwarten, was die behördliche Prüfung ergibt, statt uns gegenseitig zu zerfleischen. Am Ende wollen wir alle das Beste für Strausberg – und das funktioniert nur mit einer sauberen, unanfechtbaren Wahl."
MAZ-Beitrag
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